• Ich bin zu schnell gefahren und geblitzt worden. Was passiert jetzt?
    Es kommt darauf an wie viel zu schnell. Nach Abzug einer Messtoleranz entscheidet die verbliebene Geschwindigkeit über die Folgen:
    • weniger als 20 km/h zu schnell als erlaubt bedeutet eine geringe Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld bis 40 Eur.
    • ab 21 km/h zu zu schnell beginnt die Punktezählung und die Bußgelder (über 40 Eur bis 450 Eur)

  • Wie viele Fahrstunden brauche ich?
    Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es gibt einmal die sogenannten "Sonderfahrten", deren Anzahl vorgeschriebenen ist. Und dann gibt es noch die Übungsfahrten oder auch Stadtfahrten genannt. Von diesen Fahrstunden benötigt man so viele, dass man erstens alleine Fahren kann und zweitens möglichst auf Anhieb die Prüfung schaffen kann. Wie viele Fahrstunden man wirklich braucht lässt sich erst sagen, wenn man schon ein paar Stunden gefahren ist. Der Fahrlehrer entscheidet dann, wann man "fit" für die praktische Prüfung ist.

  • Wer bekommt einen Führerschein auf Probe?
    Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt. (nicht in den Klassen L, M, T)

  • Wie lange dauert die Probezeit?
    In der Regel 2 Jahre. Für diejenigen, die an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

  • Wer muss zu einem Aufbauseminar?
    Fahranfänger, die einen Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B begehen. (siehe auch Führerschein auf Probe)

  • Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?
    Der amtliche Führerscheinantrag kann 5 - 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. (siehe auch Weg zum Führerschein)

    Für die unterschiedlichen Klassen gilt das jeweilige Mindestalter:
    Klasse Mindestalter
    Klasse B 18 Jahre
    Klasse BE 18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
    Klasse A beschränkt 18 Jahre
    Klasse A direkt 25 Jahre
    Klasse A1 16 Jahre
    Klasse M 16 Jahre
    Klasse Mofa 15 Jahre
    Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.

  • Wo sind eigentlich die toten Winkel?
    Die toten Winkel sind die Bereiche, die Sie vom Fahrerplatz durch Blick nach vorn und in die Spiegel nicht einsehen können. Komplette PKW oder Motorräder verschwinden in den toten Winkeln!
    Durch Schulterblicke können Sie jedoch die toten Winkel recht und links von Ihrem Fahrzeug weitestgehend einsehen.

  • Wann darf ich die Nebelscheinwerfer, bzw. die Nebelschlussleuchte einschalten??
    Die Nebelscheinwerfer dürfen bei Nebel, Regen und Schnee zugeschaltet werden. Sie sind als Zusatzausstattung erhältlich.
    Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur bei Nebel mit einer Sicht unter 50 m einschalten.

 

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